10H-Regelung
Seit 14. November 2014 gilt in Bayern beim Bau von Windrädern zur Energiegewinnung der 10H Abstand. Dieses unter Horst Seehofer von der CSU-Mehrheit eingeführte neue Baurecht sagt aus, dass der Abstand zur Wohnbebauung mindestens 10-mal weiter sein muss als die Höhe des Windrades. Die Gemeinde kann allerdings durch Erstellen eines Bebauungsplanes auch Windräder außerhalb des 10H-Radius genehmigen. Diese 10H Regelung ist nur in Bayern gültig (Details)
Bayern wähnt sich in vielen Bereichen im föderalen Vergleich in der Spitzenposition. Bei der Windkraft jedoch stehen wir, um es in der sportlichen Sprache auszudrücken, auf einem Abstiegsplatz. Durch diese Baurechtsänderung ist der zur Energiewende zwingend notwendige rasche Ausbau der Windenergie faktisch zum Erliegen gekommen.
windenergie-in-bayern-im-keller-angekommen.html
Der Abstand einer Autobahn zur Wohnbebauung beträgt baurechtlich in Bayern 40m!!
Die Bandbreite in den anderen Bundesländern beträgt 500 – 1000m plus Einzelfallentscheidungen.
Dadurch verbleiben in Bayern nur ganz wenige Flächen, die für Windkraftanlagen zur Verfügung stehen. Natürlich sind es
nicht unbedingt jene Gebiete
mit der größten Windausbeute.
Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V. in München berechnet für die durch 10H
möglichen Flächen für Windkraftanlagen (bei 200m
Windradhöhe) ein Leistungspotential von 4 Gigawatt für Bayern.
Bei 6H wären es bereits 33 Gigawatt!(
Quelle: 10H in Zahlen
und Fakten, FfE)
In dieser Forschungsanalyse kommen die Autoren zu dem Schluss, dass man in Bayern wegen 10H die doppelte Anzahl an Windenergieanlagen benötigt,
als ohne 10H. In Summe würde ohne 10H bei gleicher Stromleistung die Bevölkerung geringer belastet ("Raumwirkung").
Wie ist denn nun die Akeptanz in der Bevölkerung tatsächlich?
Und das interessanteste Ergebnis der Studie:
Die Befragten glauben, dass wesentlich mehr Menschen gegen Windparks sind als es tatsächlich der Fall ist!
Die Studie formuliert die Quintessenz so (wörtlich zitiert):